Abmahnoase Online-Shop II: Gesundheitsbezogene Angaben (u.a. Health-Claim Verordnung, NemV)
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Aufsichts- und Prüfungsverfahren der Kartellbehörden gehören für viele Unternehmen nicht zum Alltag. Wenn es dann doch dazu kommt, geht dies mit einer erheblichen Offenbarungspflicht gegenüber den Kartellbehörden einher; die den Behörden zur Verfügung zustellenden Informationen umfassen oft auch solche, die die viele Unternehmen zum Umfang ihrer Geschäftsgeheimnisse zählen würden. In der Praxis kann es aber dazu kommen, dass gerade derartige Informationen von den Kartellbehörden mit einigen Konkurrenten am Markt geteilt werden. Da die Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens aber gerade nicht in die Hand von Konkurrenten kommen sollte kommt es immer wieder zum Streit. Über einen solchen Fall verhandelte der Bundesgerichtshof vor kurzem unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Mal wieder hat der BGH zu kartellrechtswidrigen Preisabsprachen unter Herstellern geurteilt. Die Entscheidung der Richter hat jedoch nicht nur Auswirkungen auf die Automobilindustrie, sondern wird in allen Bereichen des Leasings relevant.
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Das Computerspiel Palworld des Japanischen Entwicklerstudios Pocket Pair ist vor weniger als einem Monat erschienen und sieht sich seitdem insbesondere in den sozialen Medien vielfachen Plagiatsvorwürfen ausgesetzt. Der Vorwurf der User: Palworld ist ein Pokémon-Klon, der sich in rechtswidriger Weise der Idee und des geistigen Eigentums der Pokémon Company bedient.
Fortnite-Tanz urheberrechtlich problematisch?
Der Black Friday gilt als einer der umsatzstärksten Tage des Off- und Online Handels. In Deutschland mussten Händler und Unternehmer jedoch lange Zeit vorsichtig mit ihren Werbeaktionen umgehen, denn der Begriff „Black Friday“ wurde 2013 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke registriert
Der weltberühmte deutsche Sportartikelhersteller Adidas hat am 18. September 2023 Widerspruch gegen mehrere Markenanmeldungen der LIV Golf eingelegt in den USA. Nach Ansicht von Adidas weise das Logo der erst 2022 gegründeten Golftour erhebliche Ähnlichkeiten mit eigenen Marken des Sportartikelherstellers aus Herzogenaurach auf.
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Die von Valve, dem Betreiber der Plattform "Steam", und mehrere Publisher auf Steam eingesetzten Geoblocking-Mechanismen stellen eine unzulässige Einschränkung des freien Binnenmarktes dar. So sah es jedenfalls das Gericht der Europäischen Union (EuG) und zeigte damit auf, dass Geoblocking in der EU nicht vollkommen frei möglich ist. Insbesondere stellte der EuG klar, dass der Schutz von Urheberrechten nicht per se zu einer Zulässigkeit führen kann.
Konzertveranstalter siegt mit IP Team von HÄRTING vor dem OLG München